Integrationsprojekte
Unsere Projekte
Projekte der ARCUM Südwestmecklenburg GmbH zur beruflichen, persönlichen, familiären und individuellen Integration: Berufseinstiegsbegleitung.
Berufseinstiegsbegleitung
Individuelle und kontinuierliche Unterstützung
Zielstellung:
Bei der Berufseinstiegsbegleitung handelt es sich um eine individuelle und kontinuierliche Unterstützung der einzelnen Teilnehmer, die sich an der konkreten Lebenssituation und dem jeweiligen Unterstützungsbedarf ausrichtet.
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, dass Maßnahmen zur individuellen Begleitung und Unterstützung förderungsbedürftiger Jugendlicher durch Berufseinstiegsbegleiter förderfähig sind, um die Eingliederung des Jugendlichen in eine Berufsausbildung zu erreichen (Berufseinstiegsbegleitung).
Die Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu beitragen, die Chancen der Schülerinnen und Schüler auf einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung deutlich zu verbessern und diese zu stabilisieren.
Vorrangig wird der Übergang in eine betriebliche Berufsausbildung angestrebt. Von Anfang an richten wir den Blick auf die Übergangsverläufe von der Schule in die Arbeitswelt.
Für den Erfolg der Berufseinstiegsbegleitung ist maßgeblich, ob eine Eingliederung in eine Berufsausbildung erreicht wurde. Die weiteren Ziele (z. B. erfolgreicher Schulabschluss, Herstellung der Ausbildungsreife und Berufseignung) sind vorgelagert und dienen letztlich dem Ziel einer dauerhaften beruflichen Eingliederung.
Die ESF – Förderung der Berufseinstiegsbegleitung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (ESF-Verordnung), der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 (allgemeine Strukturfondsverordnung).
Rechtsgrundlage ist das Operationelle Programm (OP) des Bundes für den Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 – 2020. Die ESF-Förderung der Berufseinstiegsbegleitung ist der Interventionskategorie „Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen“ zugeordnet. Es handelt sich um eine Förderung zugunsten der „Verbesserung der Arbeitsmarktrelevanz der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, Erleichterung des Übergangs von der Bildung zur Beschäftigung und Stärkung der Systeme der beruflichen Bildung und Weiterbildung und deren Qualität, unter anderem durch Mechanismen für die Antizipierung des Qualifikationsbedarfs, die Erstellung von Lehrplänen sowie die Einrichtung und Entwicklung beruflicher Bildungssysteme, darunter duale Bildungssysteme und Ausbildungswege“ gemäß Art. 3 Absatz 1c) Nr. iv) der ESF –Verordnung.
Gefördert durch öffentliche Mittel:

Inhalte
des Projektes
Schaffung des Übergangs in die betriebliche Ausbildung
individuelle Begleitung und Unterstützung von Jugendlichen
Eingliederung von Jugendlichen in die Berufsausbildung
Ihre
Ansprechpartner
Frau Stefanie Schramm
Ludwigsluster Chaussee 5
19370 Parchim
Tel.: 03871 60 28 951
Mobil: 01525 48 75 108
E-Mail: s.schramm@arcum-bildung.de
Gefördert
durch
Bundesagentur für Arbeit
Zusammen. Zukunft. Gestalten.
Europäischer Sozialfonds für Deutschland